Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gränzelos GmbH
Spirenwaldstrasse 281, 3803 Beatenberg
Inhaber: Ingmar Henning

Gültig ab: 22. September 2025


1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle – auch künftigen – Verträge zwischen der Gränzelos GmbH (nachfolgend «Gränzelos») und ihren Vertragspartnern (nachfolgend «Kunde»). Einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf es nicht.
1.2 Geschäftstätigkeit von Gränzelos:  werbewirksame Präsentation/Promotion von Produkten, Leistungen und Marken im Rahmen von Events (u. a. Reisen, Konzerte) an besonderen Locations; Planung, Organisation, Durchführung und Betreuung solcher Events im In- und Ausland; Erbringung von Teil-/Einzelleistungen (z. B. Visa­unterstützung, Bewilligungen, Hotel-/Flugbuchungen).
1.3 Rollen: Gränzelos kann (a) als Veranstalter (direkter Vertragspartner) oder (b) als Leistungs­erbringer/Erfüllungsgehilfe eines Dritten auftreten. Diese AGB gelten für beide Konstellationen, sofern nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
1.4 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung. Individuelle Abreden gehen diesen AGB vor, bedürfen aber der Schriftform.


2. Vertragsschluss

2.1 Individuelle (nicht standardisierte) Leistungen: Ein Vertrag kommt zustande, wenn Gränzelos nach Voranfrage ein schriftliches Angebot unterbreitet und der Kunde dieses schriftlich annimmt.
2.2 Standardisierte Leistungen (gemäss Katalog/Website): Mit Anmeldung/Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab – auch für mitangemeldete Teilnehmende, deren Verpflichtungen er übernimmt. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Gränzelos zustande.
2.3 Mündliche oder telefonische Abreden, Nebenabreden oder Änderungen sind nur verbindlich, wenn Gränzelos sie schriftlich bestätigt oder die Leistung tatsächlich erbringt; massgeblich ist dann der tatsächlich erbrachte Leistungsumfang.


3. Leistungsinhalt, Änderungen

3.1 Leistungsumfang und Spezifikationen ergeben sich aus Angebot/Vertrag (Ziff. 2.1) bzw. Katalog/Website und Auftragsbestätigung (Ziff. 2.2). Bei Abweichungen ist die Auftragsbestätigung massgeblich.
3.2 Änderungsvorbehalt: Gränzelos darf nach Vertragsschluss aus wichtigem Grund, der nicht von Gränzelos zu vertreten ist (z. B. Sicherheits-, Behörden- oder Betreiberauflagen, Unmöglichkeit, erhebliche Risikolage), zumutbare Änderungen vornehmen, ohne den Gesamtcharakter zu verändern. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Bei erheblichen Änderungen kann der Kunde innert 7 Tagen ab Zugang der Mitteilung (i) kostenlos zurücktreten oder (ii) eine gleichwertige Ersatzleistung ohne Mehrpreis verlangen, sofern verfügbar. Erfolgt keine fristgerechte Erklärung, gilt die Änderung als genehmigt.
3.3 Änderungswünsche des Kunden: Gränzelos prüft unverbindlich die Realisierbarkeit. Bei Umsetzung trägt der Kunde die Mehrkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.– je umgesetztem Änderungswunsch.


4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Preise verstehen sich in CHF, inkl. gesetzlicher MWST (sofern anwendbar) und exkl. ausgewiesener Nebenkosten (z. B. Gebühren Dritter, behördliche Kosten, Verpflegung).
4.2 Fälligkeit: Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Zahlung bedeutet Gutschrift auf dem Konto von Gränzelos.
4.3 Akonti: Gränzelos ist berechtigt, dem Leistungsfortschritt entsprechende Akontozahlungen zu verlangen.
4.4 An-/Restzahlungen bei Events/Veranstaltungen:
Anzahlung 20 % nach Teilnahmebestätigung, Rest spätestens 20 Kalendertage vor Beginn.
– Für abweichende Modelle (z. B. Kurse/Übersee-Events) gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Fristen.
4.5 Bei Zahlungsverzug kann Gränzelos (i) die Leistung zurückbehalten, (ii) vom Vertrag zurücktreten und/oder (iii) Schadenersatz nach OR verlangen. Verzugszins: 5 % p. a., zuzüglich Mahn- und Inkassokosten im Rahmen des Erlaubten.


5. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

5.1 Gränzelos als Veranstalter

Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären; massgeblich ist der Zugang bei Gränzelos. Gränzelos kann für getroffene Vorkehrungen/Dispositionsverluste eine pauschalierte Entschädigung verlangen (Abzug gewöhnlich ersparter Aufwendungen, Anrechnung anderweitiger Verwendung). Es gelten folgende Stornopauschalen des Veranstaltungspreises:

  • bis 181 Tage vor Beginn: 0 %

  • 180–91 Tage: 20 %

  • 90–61 Tage: 40 %

  • 60–31 Tage: 60 %

  • 30–8 Tage: 80 %

  • ab 7. Tag: 90 %
    Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten; Gränzelos kann einen höherenkonkreten Schaden nachweisen.
    Ersatzteilnehmende sind zulässig, sofern geeignet und keine rechtlichen/behördlichen Hinderungsgründe bestehen; ursprünglicher und neuer Teilnehmer haften solidarisch für Preis und Mehrkosten.

5.2 Gränzelos als Leistungserbringer/Erfüllungsgehilfe

Ein freies Rücktrittsrecht besteht nicht; es gelten ausschliesslich die gesetzlichen Rechte (z. B. aus Verzug/Gewährleistung). Stornierungen von Endkunden des Auftraggebers berühren die Vergütungspflicht gegenüber Gränzelos nicht.


6. Nicht bezogene Leistungen

Werden Leistungen aus Gründen in der Sphäre des Kunden nicht bezogen (Nichterscheinen, Verspätung, vorzeitiges Verlassen etc.), besteht kein Rückerstattungsanspruch.


7. Rücktritt/Kündigung durch Gränzelos

7.1 Rücktritt vor Beginn bei wichtigem Grund, insbesondere:
a) Nichterreichen einer bekanntgegebenen Mindestteilnehmerzahl (Rücktritt bis 14 Kalendertage vor Beginn),
b) aussergewöhnliche Umstände/höhere Gewalt (Unmöglichkeit, erhebliche Gefährdung/ Erschwerung), Rücktritt bis Veranstaltungsbeginn.
Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, soweit Gränzelos oder der Kunde die Gründe nicht zu vertreten hat.
7.2 Kündigung nach Beginn bei wichtigem Grund, insbesondere:
a) nachhaltige Störung oder vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung,
b) Erforderlichkeit zur Gefahrenabwehr (inkl. Begehung von Straftaten nach Recht des Veranstaltungsortes oder Schweizer Recht),
c) aussergewöhnliche Umstände/höhere Gewalt.
In den Fällen b/c erfolgt – soweit keine Partei die Ursache zu vertreten hat – eine anteilige Rückerstattung nach Verhältnis von vereinbarter zu erbrachter Leistung. Trägt der Kunde die Kündigungsgründe, entfällt jede Rückerstattung.


8. Gewährleistung, Mängelrüge

8.1 Gränzelos leistet sorgfältige Vorbereitung, Auswahl und Überwachung von Leistungsträgern sowie zutreffende Beschreibungen nach lokalen Gepflogenheiten.
8.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich vor Ort oder gegenüber Gränzelos zu rügen und eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Unterbleibt die zeitnahe Rüge, können Minderungs-/Schadenersatzansprüche entfallen, soweit Gränzelos ohne Verschulden keine Abhilfe leisten konnte.
8.3 Weitergehende Rechte (Minderung, Kündigung, Schadenersatz) bestehen nur, wenn Abhilfe innert Frist schuldhaftunterbleibt oder objektiv unmöglich ist.
8.4 Vertragliche Ausschlussfrist: Gewährleistungsansprüche sind innert 30 Tagen nach vertraglichem Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen. Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.


9. Haftung

9.1 Gränzelos haftet nach Schweizer Recht. Eine Haftung für Hilfspersonen richtet sich nach OR 101.
9.2 Haftungsbegrenzung: Soweit gesetzlich zulässig (OR 100), ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeitausgeschlossen; für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz besteht Haftung. Für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit) haftet Gränzelos nach Gesetz.
9.3 Für Fremdleistungen (z. B. Linienverkehr) haftet der jeweilige Anbieter; Gränzelos wirkt lediglich vermittelnd. Bei Eigenleistungen Dritter tritt Gränzelos ihre Ansprüche an den Kunden ab und verweist auf die direkte Geltendmachung; nur bei Nichtrealisierbarkeit greift die Haftung von Gränzelos nach dieser Ziff. 9.
9.4 Besondere Risiken: Events/Offroad-/Outdoor-Aktivitäten können mit erhöhten Risiken verbunden sein (Gelände, Witterung, Behördenlagen). Der Kunde prüft eigenverantwortlich seine Eignung und trägt die Risiken eigener Dispositionen und Ausrüstung.
9.5 Obliegenheiten: Der Kunde hat die Weisungen der Reise-/Eventleitung zu befolgen sowie Gesetze und Vorschriften am Veranstaltungsort einzuhalten; allfällige Bussen/Kosten trägt der Kunde.


10. Behördenmitwirkung, Visa, Bewilligungen

Soweit Leistungen vom Mitwirken Dritter/Behörden abhängen (z. B. Visa, Bewilligungen), schuldet Gränzelos das sorgfältige Bemühen, nicht den Erfolg, sofern Hindernisse nicht von Gränzelos zu vertreten sind. Entstandener Aufwand ist zu vergüten.


11. Datenschutz

Gränzelos bearbeitet Personendaten zweckgebunden zur Vertragsdurchführung, Kundenbetreuung und gesetzlich erforderlichen Nachweisen gestützt auf das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch) werden im gesetzlichen Rahmen gewährt. Ohne Rechtsgrundlage erfolgt keine Weitergabe an Dritte ausser an notwendige Auftragsbearbeiter/Leistungspartner.


12. Geistiges Eigentum

Konzepte, Programme, Unterlagen und Inhalte von Gränzelos sind urheberrechtlich und/oder lauterkeitsrechtlich geschützt. Jede Nutzung ausserhalb des vertraglichen Zwecks (insb. Nachahmung, Vervielfältigung, Weitergabe) bedarf der schriftlichen Zustimmung. Gränzelos hat Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche.


13. Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse ausserhalb der Kontrolle der Parteien (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Massnahmen, Krieg, Streik, erhebliche Sicherheitslagen). In diesen Fällen ruhen Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Notwendige Mehrkosten (insb. Rückführung/Umplanung) tragen die Parteien angemessen mit.


14. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schriftform

14.1 Rechtswahl: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen und (soweit einschlägig) des UN-Kaufrechts.
14.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Gränzelos.
14.3 Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, sind die Gerichte am Sitz von Gränzelos (Kanton Bern) zuständig. Zwingende Konsumentengerichtsstände bleiben vorbehalten (ZPO).
14.4 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt, sofern nicht anders vereinbart).
14.5 Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht; an deren Stelle tritt die zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  1. Vertrag

    1.1. Vertragsabschluss

    Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung (darunter zählen neben E-Mail auch SMS, WhatsApp, Facebook oder eine Online-Anmeldung) durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und der Gränzelos GmbH ein Vertrag zustande. Die Rubrik «Urlaub total» sowie die allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Gränzelos GmbH. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Gränzelos GmbH hat das Recht, innert angemessener Frist eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

    1.2. Vertragspartei

    Die Gränzelos GmbH wird im nachfolgenden Vertragstext abgekürzt Gränzelos genannt. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen (Pauschalreisen, Flüge, Mietwagen, Hotelunterkünfte) vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Ebenso ist der Versicherungsschutz der Gränzelos GmbH für solche Fremdleistungen nicht anwendbar.

    1.3. Namensangaben

    Bei der Buchung sind die Vor- und Familiennamen sowie Geburtsdaten aller Reisenden gemäss offiziellem Reisedokument anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass Flug-Fährgesellschaften und andere Leistungserbringer Sie und Mitreisende von den Leistungen ausschliessen können oder die Einreise in ein Land verweigert werden kann, wenn die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit den Personaldokumenten (Reisepass) übereinstimmen.

    1.4. Unsere Leistungen, Prospekte und Ausschreibungen

    Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen, auf www.graenzeos.swiss oder der Reiseausschreibung sowie der Reisebestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Unsere Leistungen beginnen in der Regel ab vereinbarten Treffpunkt für den Beginn der Reise (nicht gemeinsamer Treffpunkt bei gemeinsamer Fahrt) Flughafen oder ab Einschiffungshafen. Für das rechtzeitige Erscheinen am Abreiseort oder Treffpunkt sind Sie selbst verantwortlich. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung mögliche Wartezeiten an Flughäfen.

    1.4.1.

    Die Buchungsstelle ist nicht bevollmächtigt, Ihnen Zusagen zu machen, welche sich nicht aus unserem eigenen Katalog, unserer Internetseite oder anderen Unterlagen unsererseits ergeben.

    1.4.2.

    Wird Ihnen von der Buchungsstelle Informationsmaterial, z. B. hoteleigene Prospekte, usw., zur Verfügung gestellt, das nicht Gränzelos GmbH herausgegeben worden ist, verpflichten diese Informationen uns nicht. Gleiches gilt für Informationen, die Sie direkt von den Leistungserbringern erhalten oder aus dem Internet, Foren usw. beziehen.

    1.4.3. Namen der ausführenden Flug- oder Fährgesellschaften

    Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Sie über die Namen der ausführenden Flug- und Fährgesellschaften zu informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Flug- oder Fährgesellschaft durch eine andere Flug- oder Fährgesellschaft zu ersetzen. In diesem Falle wird Ihnen der Name der neuen Flug- oder Fährgesellschaft baldmöglichst mitgeteilt.

    1.5. Frühzeitige Buchung

    Wir empfehlen Ihnen eine möglichst frühzeitige Buchung, da Flüge und Hotels erfahrungsgemäss schon früh ausgebucht sind. Frühbucher profitieren auch meist von den günstigsten Tarifen.

    1.6. Provisorische Reservationen

    Bei gewissen Leistungen können provisorische Reservationen bis zu einem festgelegten Datum vorgenommen werden. Wenn Sie bis zum festgelegten Datum (12.00 Uhr mittags) keine definitive Zusage machen, verfällt die provisorische Reservation automatisch. Bei einer provisorischen Reservierung bleiben Änderungen der Preise und Leistungen bis zur definitiven Buchung vorbehalten.

    Preise- und Zahlungsbedingungen

    2.1. Preise

    Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus den von Gränzelos GmbH online publizierten Preisen (www.graenzelos.swiss), dem Reisekatalog, oder unseren individuell ausgearbeiteten Angeboten. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Franken. Es sind jeweils die am Buchungsdatum gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich, wo anwendbar, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand 1.7.2020) und sind Barzahlungspreise. Für andere Zahlungsarten (Kreditkarten) verrechnen wir die von den Abrechnungsstellen belasteten Gebühren (i. d. R. 2 %).

    2.2. Preisberechnung

    Bei Pauschalarrangements mit einem einzigen Gesamtpreis (z. B. Gruppenreisen) werden die Preise auf das Startdatum bezogen kalkuliert. Bei Baukastenleistungen sind die Preise Aufenthalts-bezogen.

    2.3. Reservierungsgebühren

    Falls Sie bei Gränzelos GmbH nur die Landleistung reservieren möchten (ohne Hin- und Rückflug ab der Schweiz), erheben wir eine Reservationsgebühr von CHF 60.– pro Person, maximal CHF 120.– pro Auftrag.

    2.4. Bearbeitung und Reservierung

    Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Gränzelos GmbH oder Ihre Buchungsstelle neben den im Katalog erwähnten Preisen, zusätzlich Kostenanteile für die Beratung und Bearbeitung erheben kann.

    2.5. Anzahlung

    Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist gleichzeitig eine Anzahlung von min. 50 % der Gesamtreisekosten, zu leisten. Tickets für Veranstaltungen und Events mit begrenzter Teilnehmerzahl sind umgehend zu bezahlen.

    2.6. Restzahlung

    Die Zahlung des restlichen Reisepreises hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 45 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.

    2.7. Buchungen über Internet

    Bei online Buchungen stellen wir eine Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen zu begleichen ist. Alternativ stehen noch elektronische Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

    2.8. verspätete Zahlungen

    Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung hat Gränzelos GmbH das Recht, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3ff einzufordern. Eine nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns die Leistungen zu verweigern.

    Änderungen oder Annullierungen

    3.1. Allgemeines

    Wenn Sie eine Reise, Tour oder Kurs absagen (annullieren) oder eine Änderung/Umbuchung der gebuchten Veranstaltung wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Bitte lassen Sie sich den Empfang bestätigen. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

    3.2. Bearbeitungsgebühren

    Bei einer Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise berechnen wir zur Aufwandsdeckung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person.

    3.3. Annullierung/Änderung

    Bei Annullierung werden nebst den unter Ziff. 3.2. aufgeführten Bearbeitungsgebühren, mögliche Versicherungsprämien und Visakosten verlangt. Sagen Sie Ihre Buchung vor Veranstaltungsbeginn ab, oder wollen Sie Änderungen beliebiger Art oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren die Annullierungskosten erhoben. Änderungen und Umbuchungen, welche in den nachfolgenden Annullierungsfristen vorgenommen werden, gelten als Annullierungen mit gleichzeitiger Neuanmeldung. Entstehen durch die Änderung oder Umbuchung nur geringfügige Kosten, werden lediglich diese in Rechnung gestellt.

    3.3.1. Flüge und Fähren

    Es gelten die Annullierungs- oder Änderungsbestimmungen der Flug-Fährgesellschaft. Flüge unterliegen teilweise sehr strengen Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen. Je nach Flug-Fährgesellschaft und Tarifart betragen diese bis zu 100 % ab Buchungszeitpunkt. Taxen und Zuschläge sind bei einigen Gesellschaften oder Tarifen nicht rückerstattbar.

    3.3.2. Die allgemeinen Annullierungskosten für Kurse, Reisen, Events, Landleistungen, ausg. Flüge,

    betragen

    60 – 30 Tage vor Abreise 40 %

    30 – 15 Tage vor Abreise 80 %

    14 – 0 Tag vor Abreise 100 %

    3.3.3. Ausnahmen

    Reisen mit Zügen, Schiffen und Booten

    Über 91 Tage vor Abreise 25 %

    90 – 61 Tage vor Abreise 50 %

    60 – 0 Tage vor Abreise 100 %

    Tickets für Veranstaltungen und Anlässe

    Spesen ab Buchung 100 %

    Gruppenreisen mit einer Mindestbeteiligung

    60 – 30 Tage vor Abreise 30 %

    29 – 15 Tage vor Abreise 80 %

    14 – 0 Tage vor Abreise 100 %

    Ausnahmen und Sonderpreise mit sofortiger Zahlung

    Von den obigen Bestimmungen weiter abweichende Konditionen sind bei der entsprechenden Destination oder Leistung separat aufgeführt. Zahlreich vergünstigte Tarife verlangen eine umgehende Zahlung bei Buchung und sind nicht rückerstattbar. Solche Bedingungen sind beim jeweiligen Angebot zu finden.

    3.3.4. No-Show

    Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen (No-Show) zum Boarding oder für Landleistungen vor Ort werden dem Teilnehmer 100 % des Arrangementpreises belastet. Verpasst ein Teilnehmer den Flug oder die Fähre, so entfällt für Gränzelos GmbH jede Beförderungspflicht.

    3.4. Annullierungskostenversicherung

    Gränzelos bietet seinen Kunden eine Ferienversicherung an, welche auch nach Vertragsabschluss, aber vor Reiseantritt abgeschlossen werden kann. Die für die jeweilige Buchung geltenden Annullationskosten sind auf der Rechnung/Bestätigung vermerkt.

    3.5. Ersatzreisender

    Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen.

    Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen u. dgl. eine Umbuchung nicht oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig, wenn:

    Die Ersatzperson die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa etc.) erfüllt.

    Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotel oder Flug-Fährgesellschaften) diese Änderung akzeptieren, was hauptsächlich in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugbestimmungen scheitern kann.

    Die Bearbeitungsgebühr (Ziff. 3.2.) und allfällig entstehende Mehrkosten werden durch Sie und den Ersatzreisenden übernommen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Gränzelos GmbH orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der genannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften, etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 3ff)

    Änderungen der Prospektausschreibung, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

    4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss

    Bei den in den Preisangaben handelt es sich um Richtpreise. Sie finden die Preise unter www.graenzelos.swiss. Gränzelos GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospekt angaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.

    4.2. Preisänderungen

    Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die angegebenen Preise zu ändern:

    Tarifänderungen von Transportunternehmen (z. B. Treibstoffzuschläge)

    neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z. B. Abflugstaxen)

    staatlich verfügte Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer)

    Wechselkursänderungen

    plausibel erklärbare Druckfehler

    Falls Gränzelos GmbH die in den Katalogen und Preislisten angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 5 Wochen vor Abreise bekannt gegeben.

    4.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

    Gränzelos GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reise- oder Eventprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flug-Fährgesellschaft en, Flug- und Fährzeiten, Routen etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z. B. Wetter, Pandemien usw.) es erfordern. Gränzelos GmbH bemüht sich, Ihnen gleichwertige oder bessere Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch wie möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

    4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht wird, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden

    Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung des Reiseablaufes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:

    a) Sie können die Vertragsänderung annehmen

    b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits einbezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

    c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich bekannt geben, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.

    Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu.

    Absage durch Gränzelos GmbH

    5.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen

    Gränzelos GmbH ist berechtigt, eine Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Gränzelos GmbH Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 3ff und weitere Schadenersatzforderungen.

    5.2. Mindestteilnehmerzahl

    Bei von Gränzelos GmbH angebotenen Reisen, Touren und Kurse gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Gränzelos GmbH die Reise bis spätestens 1 Woche vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen.

    5.3. Unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt, Pandemien, Streiks, Schäden am Fahrzeug

    Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, schlechtes Wetter, Epidemien, Pandemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können Gränzelos GmbH veranlassen, eine Reise abzusagen oder umzuplanen. In einem solchen Fall informiert Sie Gränzelos GmbH so schnell wie möglich. Gränzelos GmbH hält sich an die Reisehinweise des EDA (eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten) und/oder des BAG (Bundesamt für Gesundheit) sowie an die Empfehlungen der lokalen Behörden. Sollten diese Stellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Gebiet abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern oder annullieren. Es werden keine Annullierungskosten erhoben, jedoch können Bearbeitungsgebühren, evtl. Visaspesen und Kosten für die Reiseversicherung anfallen. Schäden am Fahrzeug oder am Equipment jeglicher Art, die während der Kurse, Reisen oder Touren am Fahrzeug auftreten oder als Folgeschäden nach den Kurs, Reisen oder Touren auftreten, können nicht der Gränzelos GmbH haftbar gemacht werden.

    Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

    Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Gränzelos GmbH eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind, ab, wird Ihnen die Gränzelos GmbH-Reiseleitung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Gränzelos GmbH vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen. Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziff. 9ff.

    Reiseabbruch durch den Reisenden

    Wenn Sie eine Reise aus eigener Entscheidung abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht rückerstattet werden und es besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen seitens der Gränzelos GmbH. Allfällige Mehrkosten (z. B. Rücktransport, Hotel, Campingplätze usw.) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen abbrechen, so hilft Ihnen unsere Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger so weit wie möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise.

    Nach dem Reiseabbruch seitens des Reisenden / Kunden, besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen der Gränzelos GmbH

    Wenn Sie etwas zu beanstanden haben, muss dieses in schriftlicher Form innerhlb von 3 Tagen per Einschreiben erfolgen. Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels.

    8.1. Beanstandung und Abhilfeverlangen

    Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Gränzelos GmbH-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Die Gränzelos GmbH-Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert, der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Gränzelos GmbH-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, Schadenersatzforderungen u. dgl. anzuerkennen.

    8.2. Selbstabhilfe

    Sofern innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorien, Transportmittel, etc.) und gegen Beleg von Gränzelos GmbH ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 8.1.) verlangt.

    8.3. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Gränzelos GmbH geltend machen

    Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Gränzelos GmbH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich Gränzelos GmbH unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Gränzelos GmbH Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei Nichteinhalten dieser Bedingungen erlischt Ihr Schadenersatzanspruch.

    Haftung von Gränzelos GmbH

    9.1. Allgemeines

    Gränzelos GmbH vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Gränzelos GmbH-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

    9.2. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse

    9.2.1. Haftungsausschlüsse

    Gränzelos GmbH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

    a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise

    b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist

    c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Gränzelos GmbH, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

    d) Verstösse oder Zuwiderhandlung gegen Anweisungen der Reiseleitung / Guide

    e) Schäden am Fahrzeug oder am Equipment jeglicher Art, die während der Kurse, Reisen oder Touren am Fahrzeug auftreten oder als Folgeschäden nach den Kurs, Reisen oder Touren auftreten, können nicht der Gränzelos GmbH haftbar gemacht werden.

    In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Gränzelos GmbH ausgeschlossen.

    9.2.2. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen

    Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Gränzelos GmbH, sofern die Schäden durch Gränzelos GmbH oder seine Dienstleister verschuldet sind. Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages oder Haftungsausschlüsse, so kann sich Gränzelos GmbH auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Flug- und Fährverkehr, Eisenbahnverkehr etc.). Gränzelos übernimmt keine Haftung bei Schäden am Fahrzeug oder Ausrüstung, die während einer Reise, Tour oder eines Kurses aufgetreten sind. Der Teilnehmer ist für sich und sein Fahrzeug sowie die eingesetzten Mittel vollumfänglich verantwortlich.

    9.2.3. Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis

    a) Pauschalreisen: Bei anderen als Personenschäden (z. B. Sach- und Vermögensschäden), die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Gränzelos GmbH auf den maximal zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder fahrlässig verursacht worden.

    b) Bei allen anderen Leistungen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Preis pro Person beschränkt.

    c) Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in

    Internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    9.2.4. Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, usw.

    Die Haftung für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. wird ausgeschlossen.

    9.3. Verantwortung während der Reise

    Während er Reise oder Tour ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch, soweit Sie nicht durch die Gränzelos GmbH-Reiseleitung bzw. die örtliche Gränzelos GmbH-Vertretung gebucht wurden, auf eigene Verantwortung. Gränzelos GmbH kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.

    9.4. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Handys usw.

    Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung und das Mitführen von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, usw. selbst verantwortlich sind.

    9.5. Verwirkung Ihrer Ansprüche

    Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht nach Ziffer 8.1 bis 8.3 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte, wie z. B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz, usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert 3 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck (Ziffer 9.6.).

    9.6. Reisegepäck

    Schäden an Reisegepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Flug-Fährgesellschaft mittels Schadenanzeige (P. I. R.) anzuzeigen. Flug-Fährgesellschaft en lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige oder verspätet gemacht wird. Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.

    9.7. Sicherstellung der Kundengelder

    Gränzelos GmbH ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Kontext Ihrer Buchung einbezahlten Beträge sowie Ihrer Rückreise. Weitere Informationen finden Sie unter: www.garantiefonds.ch

    Versicherungen

    10.1. Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung

    Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung. Diese bezahlt die Annullierungs- und Rückreisekosten im Falle eines versicherten Ereignisses.

    10.2.

    Im Falle einer Annullierung übernimmt Ihre Buchungsstelle auf Ihren ausdrücklichen Wunsch die Abwicklung des Versicherungsfalles mit der Versicherungsgesellschaft. Die Buchungsstelle kann für Ihre Arbeit eine Bearbeitungsgebühr verlangen.

    10.3.

    Wenn Sie die Reise annullieren, bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet, resp. wird nicht zurückbezahlt.

    10.4.

    Auch wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie Schuldner/Schuldnerin der Stornokosten.

    10.5. Bearbeitungsgebühr

    Gränzelos GmbH möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren nicht in jedem Falle durch die Reiseversicherung gedeckt sind. Die Deckung ersehen Sie aus der Versicherungspolice.

    10.6. Zusätzliche Versicherungen

    Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Gränzelos GmbH empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen: Flug-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Gepäck-Versicherung. Die erforderlichen

    Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle.

    Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

    Die von Gränzelos GmbH publizierten Angaben im Internet, im Reisekatalog sowie die abgegebenen Reiseunterlagen enthalten Informationen zu den Pass- und Visavorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand zum Zeitpunkt der Publikation. Allfällig danach bekannt werdende Änderungen wird Ihnen Gränzelos GmbH bzw. Ihre Buchungsstelle bei Vertragsabschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin. Auf Wunsch besorgt Ihnen Ihre Buchungsstelle gerne die Einholung der allfällig erforderlichen Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selbst dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und Sie müssen dadurch die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen. Die Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Gränzelos GmbH macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten selbst zu übernehmen haben. Ausserdem weist Sie Gränzelos GmbH ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren und anderer Einfuhren hin. Wir sind verpflichtet, Sie in diesem Zusammenhang darauf, aufmerksam zu machen, dass die Einfuhr oder der Besitz von Drogen in asiatischen Ländern mit grosser Härte geahndet wird. In gewissen Ländern wird bei solchen Delikten die Todesstrafe ausgesprochen.

    Flüge und Fähre

    12.1. Flug- und Fährreise

    Unsere Angebote umfassen Reisen mit Flug- und Fährgesellschaften. Die von Gränzelos GmbH angegebenen Flugtarife beinhalten Taxen und Gebühren. Insbesondere Flugzuschläge können jederzeit, auch kurzfristig, ändern und werden aktuell bei Ticketausstellung berechnet. An wenigen Destinationen wird die Abflugstaxe vor Ort vom Reisenden in bar eingezogen. Falls nichts anderes angegeben, sind die Flüge in Economy-Klasse. Die publizierten Flugpläne, Gesellschaften und Flugzeugtypen können jederzeit ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie die aktuellen Flugpläne. Diese können jedoch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Bei gebuchtem Landarrangement mit Transferleistungen informiert Sie unsere Lokalagentur über mögliche Änderungen. Sitzplatzreservationen werden auf Ihren Wunsch unverbindlich vorgemerkt. Die Flug-Fährgesellschaften behalten sich vor, gemachte Sitzplatzreservationen, wenn nötig zu ändern.

    12.2. Reisegepäck und Sondergepäck (Sportgeräte)

    Das kostenlose Freigepäck wird individuell von jeder Flug-Fährgesellschaft festgelegt (Achtung: Aktionstarife beinhalten meist keinen Gepäcktransport). Die aktuellen Limite für Ihre Gesellschaft erfahren Sie bei Ihrer Buchungsstelle und sind auf Ihrem elektronischen Flugticket ersichtlich. Auf den meisten angebotenen Flügen ist zudem der Transport von Übergepäck und mitgebrachten Sportgeräten möglich. Eine Voranmeldung für Zusatzgepäck und Sportgeräte ist unerlässlich.

    12.3. Verspätungen/Unregelmässigkeiten

    Verspätungen im Flug- und Fährverkehr können jederzeit auftreten, sei es durch Überlastung von Flugstrassen, technische Probleme usw. Leider haben wir als Reiseveranstalter darauf keinen Einfluss. Aus Erfahrung empfehlen wir, die Umsteigezeit bei Anschlussflügen nicht zu knapp zu bemessen oder unter Umständen eine Transitübernachtung einzuplanen. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für entstandene Spesen durch Flugverspätungen.

    12.4. Rückbestätigung von Flügen/Überprüfung der Flugzeiten

    Für Gäste, welche Transferleistungen an der Destination gebucht haben, überprüft Gränzelos GmbH die Weiterflugdaten und informiert Sie bei möglichen Unregelmässigkeiten. Bei nicht begleiteten Reisen oder Kunden, die auf Transferleistungen verzichten, sind Sie für die Weiterreise selbst verantwortlich. Versäumnisse können zum Verlust des Transportanspruches führen und allfällige Mehrkosten gehen in diesem Falle zu Ihren Lasten.

    Ombudsman

    Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Gränzelos GmbH oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

    Die Adresse des Ombudsmans lautet:

    Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich; www.ombudsman-touristik.ch

    Datenschutz

    14.1. Ihre Daten

    Gränzelos GmbH benötigt von Ihnen und allen Mitreisenden verschiedene persönliche Daten zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und verpflichten uns, Ihre Daten sicher aufzubewahren.

    14.2. Übermittlung Ihrer Daten an Leistungsträger und Behörden

    Wir werden Ihre Daten, soweit zur Abwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese befinden sich im Ausland, wo der Datenschutz u. U. nicht schweizerischen Standard entspricht. Sowohl wir, wie auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten an Behörden weiterzuleiten.

    14.3. persönliche, schützenswerte Daten

    Je nach gebuchten Leistungen übermitteln Sie uns persönliche Daten. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u. U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden an Leistungsträger für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.

    14.4. Informationen über unsere Angebote/Programme

    Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst abzubestellen.

    14.5. Durchsetzung von Rechten

    Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf Straftat.

    14.6. Fragen zum Datenschutz

    Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten wünschen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich an Gränzelos GmbH, Kemptpark 3-5, 8310 Kemptthal www.graenzelos.swiss

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Gränzelos GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Gränzelos GmbH wird als der ausschliessliche Gerichtsstand die Gerichte des Kantons Zürich vereinbart.